
In den letzten 20 Monaten gab es einige Urteile und Beschlüsse rund um Medizinische Versorgungszentren (MVZ), insbesondere hinsichtlich der Anstellung von Ärzten in MVZ und der Nachbesetzung ihrer Stellen nach ihrem Ausscheiden. Im Blick waren also vor allem bedarfsplanungsrechtliche Besonderheiten, die für Zahnärzte sowie Ärzte, deren Fachgruppe nicht der Bedarfsplanung unterliegen, nicht gelten. Dabei fällt auf, dass die Gerichte zum Teil die streitgegenständlichen Vorschriften nicht nur angewandt und ausgelegt haben. Darauf nämlich wäre ihre „Aufgabe“ beschränkt. Vielmehr ging das eine oder andere Gericht bei der Rechtsprechung über die Auslegung hinaus. Weiterlesen →